Recht oder sogar UN-Recht – Eine indigene Bevölkerungs-Kultur an den Standorten

Redaktionsbeitrag in “Wirtschaftsmotor”, Ausgabe 4/2022

Die UN informiert (Link), dass sich die für alle Menschen wichtigen Grundstoffe, Pflanzen und Tiere auf dem Land indigener Völker befinden. Die offiziellen Zahlen der ILO setzen niedrig an und gehen wegen einer sehr engen Definition der indigenen Völker weltweit von nur 476,6 Millionen indigenen Menschen aus. Nur diese sind im Ständigen Forum für Indigene Angelegenheiten vertreten als Einrichtung des UN-Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen. Es wurde aufgrund der Resolution E/2000/INF/2/ADD.2 der UN-Generalversammlung am 28.07.2000 eingerichtet.

Dabei lässt sich mit guten Gründen anführen, dass es wohl ein überwiegender Teil der Menschheitsfamilie ist, der indigen ist. Basken, Katalanen, Friesen, Sachsen und auch Bayern. Unser Grundgesetz geht in seiner Präambel auf die Landschaften, eben die zum Bund zusammengeschlossenen Länder, ein.

Die einschlägigen Bestimmungen im UN-Recht sagen gleich in der Präambel der sog UNDRIP (Link) vom 13.09.2007 aus, dass

  • Indigene Bevölkerungsgruppen gleichberechtigt mit allen anderen Völkern sind
  • sie ein Recht auf So- und Anderssein haben und sich auch als anders begreifen dürfen
  • wie alle Völker auch die indigenen Bevölkerungsgruppen zur Diversität und Reichtum der Zivilisationen und Kulturen beitragen und zum Welterbe der Menschheit gehören

Eine Definition, was genau indigene Bevölkerungsgruppen sind, liefert die UNDRIP leider nicht – dies schließt aber z. B. die oben genannten Katalanen oder Alt-Bayern, Schwaben oder Allgäuer auch nicht von der Anwendung dieser Bestimmungen aus. In Artikel 9 UNDRIP ist garantiert sowohl der Indigenen Bevölkerungsgruppe oder Nation wie auch ihnen angehörigen Individuen das Recht zu einer indigenen Gemeinschaft oder Nation zu gehören und zwar im Einklang mit ihren überlieferten Bräuchen und Traditionen. Keine Diskriminierung darf aus der Ausübung dieser Rechte und Garantien entstehen.

Die UN weist auf Basis dieser Rechtsgrundlage in der gegenwärtigen Krisenlage der Welt darauf hin, dass Betriebe unerlässlich mit indigenen Gruppen Verbindungen brauchen und der Respekt untereinander immer wichtiger wird.

Missbrauch, Diskriminierung und Ausgrenzung durch übergeordnete Politikebenen, global operierende Konzerne und korrupte Verflechtungen beider Akteursgruppen sind aber immer noch an der Tagesordnung, und das schon sehr lange und zuletzt immer totalitärer.

Bayerische Landschaften und die indigenen Bevölkerungsgruppen leiden unter zentralen Transformationen und Disruptionen, die ihnen von Berlin, Brüssel oder gar aus der UN in privat-öffentlicher Kartellaufstellung aufoktroyiert werden.

Relevant sind für die UN-Organisationen bisher nur der afrikanische Kontinent, Asien und Amerika. Aber auch die Eurasischen indigenen Bevölkerungsgruppen sind gleichsam zu schützen. Denn die Folge für indigene Bevölkerungsgruppen im Süden Deutschlands  ist eine immer fortschreitende Verarmung der Menschen aber auch ihrer Wirtschaften. Die Kulturen, Sprachen und Lebensgrundlagen sind bis hin zur Auslöschung bedroht.

Die indigenen Völker, die nicht nur 9 Prozent der Weltbevölkerung ausmachen, sondern reichlich über 50% sind nach wie vor besonders anfällig für Vertreibung, gewaltsame und/oder manipulierte Verschiebungen und Bevölkerungsexperimente sowie Menschenrechtsverletzungen.

Umfasst von dieser Krisenlage sind die Auswirkungen der kommerziellen Entwicklung der rücksichtslosen weltweit umspannenden Geschäftstätigkeit der Multi- und Megakonzerne. Der Schaden ist immens und kaum kompensierbar. Nicht zuletzt, weil sich die Global Players der Wirtschaft mit Hilfe korrupter Politikebenen und -Gruppierungen nicht verantworten müssen und wenn, dann mit geringen Schadensummen kaum Ausgleich schaffen.

Die ILO führt aus (Zitat) „Indigene Völker können erhebliches Wissen beisteuern und der Wirtschaft dabei helfen, lokale Betriebskontexte besser zu verstehen. Wenn Unternehmen indigene Völker mit Verständnis und Respekt behandeln, ist es auch wahrscheinlicher, dass sie ihre soziale Betriebserlaubnis erhalten und behalten. Investoren, lokale Gemeinschaften und andere Interessengruppen erwarten dies nun von ihnen.“

Die Achtung der Rechte indigener Völker durch Politik und Wirtschaft kann dazu beitragen, teure Betriebsrisiken zu vermeiden. Risiken können Arbeitsniederlegungen, Blockaden oder Klagen sein. Die soziale Betriebserlaubnis der Konzerne, NGO und öffentlichen Akteure prüfen wir kritisch.

Es muss dabei bleiben, das indigene Menschen als Eigentümer, Lieferanten, Auftragnehmer und Mitarbeiter in Geschäftsvorhaben einbezogen werden und nicht weg- oder arm-transformiert werden. Dies kann, so die ILO „ zum langfristigen Erfolg von Projekten beitragen und dabei helfen, Unternehmen in der lokalen Gemeinschaft zu verankern.“

Zum Zeichen der Solidarität mit allen indigenen Bevölkerungsgruppen auf der ganzen Welt aber auch zum Ausruf der Souveränität als Teil einer indigenen Bevölkerungsgruppe in Bayerisch Schwaben werden wir die Farben Bayerns und der Bayern, weiß und blau, mit einer verstärkten Betonung unserer Kultur auch der Wirtschaftskultur von nun an zeigen und auf unseren Schutz vor Diskriminierung und Manipulation nach dem Völkerrecht beharren.

Wir rufen alle Landsmannschaften auf, dieses uns gleich zu tun. Denn die Landschaften und ihre indigenen Menschen in Nord und Süd, Ost und West – und in der Mitte – sind ein Teil des Schatzes und der Kraft in Deutschland.

Unternehmerkreis Schwaben
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