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Neuer Grundsteuermessbetrag zum 01.01.2025

Die neue Grundsteuer, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, hat für viele Grundstückseigentümer und Mieter katastrophale Auswirkungen. Die Grundsteuer wird künftig auf der Basis von aktuellen Bodenrichtwerten, Gebäudearten, Wohnflächen und Baujahren berechnet.