Steuerabgaben: Hinweise & Musterschreiben zum Download

Widerspruch zur neuen Grundsteuer 01.01.2025

Neuer Grundsteuermessbetrag zum 01.01.2025

UKS Redaktionsbeitrag 04/2023

Bald wird die Grundsteuer zum finanziellen Fiasko der Eigentümer

Die neue Grundsteuer, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, könnte für viele Grundstückseigentümer und Mieter katastrophale Auswirkungen haben. Die Grundsteuer wird künftig auf der Basis von aktuellen Bodenrichtwerten, Gebäudearten, Wohnflächen und Baujahren berechnet.

Dies führt dazu, dass vor allem in Ballungsgebieten mit hohen Immobilienpreisen die Grundsteuer deutlich steigen wird. Die Anpassung der Hebesätze erfolgt zwar durch die Städte und Gemeinden; aber in der aktuellen finanziellen Situation werden diese ebenfalls steigen. Zudem können Vermieter die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen, was zu höheren Mieten führen wird. Die neue Grundsteuer ist daher eine Gefahr für die soziale Gerechtigkeit und den Wohnungsmarkt.

Das bedeutet in Konsequenz, dass Eigentümer in Gebieten mit hohen Immobilienpreisen deutlich mehr zahlen müssen als bisher. Dies wird vor allem für Eigentümer von selbst genutzten Immobilien eine finanzielle Belastung darstellen. Zudem besteht die Gefahr, dass die Kommunen die Grundsteuerhebesätze erhöhen, um mehr Einnahmen zu erzielen. Die neue Grundsteuer könnte also zu einer Enteignung von Eigentümern führen, die ihre Immobilien nicht mehr halten können oder wollen.

Aus diesem Grund ist es unbedingt erforderlich, rechtzeitig einen Einspruch gegen den Bescheid über den Grundsteueräquivalenzbetrag bzw. Grundsteuermessbetrag fristgerecht beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Ein Einspruch muss schriftlich erfolgen und die Gründe für die Ablehnung der Festsetzung darlegen. Dabei sollte man sich auf die Verfassungswidrigkeit der Steuer berufen, die das Recht auf Eigentum verletzt und eine unverhältnismäßige Besteuerung darstellt. Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt / Gemeinde ist nicht ausreichend. Der jetzt erteilte Bescheid über den Grundsteueräquivalenzbetrag bzw. Grundsteuermessbetrag ist ein Grundlagenbescheid – wenn dieser rechtskräftig ist, hilft ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid nicht weiter. Im Einspruch sollte das Ruhen des Verfahrens beantragt werden bis eine Entscheidung zu den bereits eingereichten Klagen vorliegt und die finanziellen Konsequenzen aus diesen Festsetzung / Bescheiden klar sind. Folgend stellen wir ein Musterformular zum Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuermessbetrages bzw. Grundsteueräquivalenzbetrages, die Grundlage für die Grundsteuer ab 01.01.2025 sind, zur Verfügung.

UKS – Unternehmerkreis Schwaben
unternehmerkreis.org

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