Wie handle ich bei drohender Rückzahlung der Corona Hilfen?
Corona Hilfen Rückzahlung: Was Sie wissen müssen
Die Corona-Soforthilfe war eine finanzielle Unterstützung für Selbstständige und kleine Unternehmen, die durch die Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Doch nicht alle Empfänger haben einen Anspruch auf die volle Fördersumme oder müssen diese ganz oder teilweise zurückzahlen.
Wichtiger Hinweis:
Die Frist wurde verlängert. Sie haben nun bis zum 31. Dezember 2023 für die Berechnung, Rückmeldung und ggf. Rückzahlung der Soforthilfe Zeit.
Mit Hilfe des Online-Berechnungstools können Sie im Vorfeld eine mögliche Überkompensation ermitteln. Daneben finden Sie auf dieser Seite Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Schreiben zur Erinnerung an die Verpflichtung zur Überprüfung der erhaltenen Corona-Soforthilfe.
Für zu viel erhaltene Soforthilfe, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht fristgerecht bis zum 31.12.2023 zurückgezahlt werden kann, sind Ratenzahlungen bis zu 24 Monaten, in Einzelfällen auch länger, möglich. Des Weiteren teilte die Bayerische Staatsregierung in einer Pressemitteilung vom 18.04.2023 mit, dass es möglich sein wird unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Erlass wegen Existenzgefährdung zu stellen:
„Wenn eine Rückzahlung die Existenz bedroht, kommt ein Erlass der Rückzahlung in Betracht. Am 18. April 2023 hat die Staatsregierung daher einheitliche Eckpunkte für den Erlass der Rückforderung festgelegt. Damit schöpft Bayern die rechtlichen Spielräume zugunsten der Betroffenen aus.
Das Antragsverfahren wird derzeit weiter ausgearbeitet. Die Antragstellung wird Anfang Juli 2023 möglich sein. Sobald die detaillierten Voraussetzungen sowie das Antragsverfahren feststeht, finden Sie weitere Informationen dazu auf dieser Webseite.:
Quelle: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/soforthilfe-corona/
UKS-Unternehmerkreis Schwaben
unternehmerkreis.org
Hotline Soforthilfe Corona
Für aktuelle Informationen zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfen informieren Sie sich bitte unter folgender Website:
Sie erreichen die Hotline werktags von 9 bis 17 Uhr.Tel.: 089 57907066Tel.: 089 21622290E-Mail: info@soforthilfecorona.bayern.de
Wichtiger Hinweis!
Die aufgezeigten Informationen dieser online Publikation stellt keine Rechtsberatung dar, kann und soll diese auch nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie zur Klärung im Einzelfall Kontakt zu Ihrem Steuerberater oder Fachanwalt auf. Alle Informationen dieser Website dienen der allgemeinen Information zum jeweiligen Zeitpunkt und sind deshalb ohne Gewähr.
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