Rückzahlung der Corona Hilfen
Die Frist wurde verlängert. Sie haben nun bis zum 31. Dezember 2023 für die Berechnung, Rückmeldung und ggf. Rückzahlung der Soforthilfe Zeit.
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Die neue Grundsteuer, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, hat für viele Grundstückseigentümer und Mieter katastrophale Auswirkungen. Die Grundsteuer wird künftig auf der Basis von aktuellen Bodenrichtwerten, Gebäudearten, Wohnflächen und Baujahren berechnet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir führen auch in diesem Frühjahr eine Blitzumfrage durch, um die wirtschaftliche Lage für unsere Unternehmen und Selbständigen aktuell besser einschätzen zu können.
Dazu benötigen wir Ihre Hilfe!
In seiner Online-Umfrage hat der UKS (Stand am 31.10.2022: 689 Mitglieder) in seiner Initiative „Augsburger Wirtschaftsforschungsinstitut“ mittelständische Unternehmer aus dem Wirtschaftsstandort Augsburg/Schwaben zu ihren Einschätzungen und ihrer Lage befragt.
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