Whistleblower
UKS Redaktionsbeitrag 05/2023
Wenn etwas modern und neu ist, erst recht, wenn es von der EU kommt, dann hat es einen englischen Namen. „Whistleblower“. Der Pfeiffenbläser. Im Gesetzesdeutsch auch Hinweisgeber. Neben bedrohten Tierarten genießt auch der Whistleblower einen Schutz. Erst recht, wenn er solidarisch seiner Hinweisgebertätigkeit nachgeht und Verstöße gegen Tier- und Umweltschutz meldet. Richtig. Wichtig. Denn der UKS steht für die Bewahrung.
Bewahrung ist der Kernpunkt unserer Agenda. Und das erste Ziel, Ziel 1, ist Korruption und Gängelung in allen ihren Formen und überall beenden. Wir reden hier von unseren Standorten.
Voller Spannung und auch Hoffnung sehen wir also der neuesten Frucht aus dem EU Hauptquartier und seiner Umsetzung in der Berliner Filiale entgegen. Was uns wundert ist aber, dass das Bundesjustizministerium offensichtlich nicht auf dem aktuellsten Stand ist. Auf seiner Homepage finden wir einen Status vom 15.03.2023. Mit Interesse sehen wir dort auch die extrem umfangreiche Liste all der Verbände und Gruppierungen, die zu dem Vorhaben schon Stellung genommen haben.
- Institut der Wirtschaftsprüfer
- Bundesrechtsanwaltskammer
- Deutscher Anwaltverein
- Medienbündnis
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag
- Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V.
- Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
- DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
- German Ombudsman Association – Vereinigung deutscher Vertrauensanwälte e.V.
- Whistleblower-Netzwerk e.V.
- KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Dr. Simon Gerdemann
- Deutsches Rotes Kreuz e.V.
- dbb beamtenbund und tarifunion
- Bundesnotarkammer
- Bitkom e.V.
- Neue Richtervereinigung e.V.
- Bundesverband deutscher Banken e. V.
- Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. (VAB)
- Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e. V. (VzfK)
- Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) e. V.
- Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
- DICO – Deutsches Institut für Compliance e.V.
- DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte e.V.
- Deutsches Aktieninstitut
- Deutscher Steuerberaterverband e.V.
- Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
- Deutscher Gewerkschaftsbund
- Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V.
- Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V.
- Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V.
- Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
- Bund Deutscher Kriminalbeamter
- Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e.V.
- Kommissariat der deutschen Bischöfe (Katholisches Büro in Berlin) und des Bevollmächtigten des Rates der EKD
- Transparency International Deutschland e.V.
- Wirtschaftsprüferkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
- Marburger Bund Bundesverband
- SPECTARIS
- IALANA Deutschland e.V. – Vereinigung für Friedensrecht
- Prof. Dr. Ninon Colneric
- ECWR – European Center for Whistleblower Rights
- Bundessteuerberaterkammer
- Deutscher Reiseverband
- ULA e.V. – Deutscher Führungskräfteverband
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. Datum1. Mai 2022
- Stellungnahme Blueprint for Free Speech
- Gesellschaft für Freiheitsrechte
- Stellungnahme Deutscher Bundeswehr Verband e.V. (der Veröffentlichung wurde widersprochen)
Erstaunlich. So viele Stellungnahmen. Gelesen? Alle? Man denkt sich aber auch inhaltlich bei so manchen
„Be careful what you wish for“.
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Die im Bundestag vertretenen „demokratischen Parteien“ denken wir uns hinzu.
Um was geht es? Für unsere Einordnung: Der große thematische Rahmen heißt „Compliance“, einfach übersetzt „Gesetz- und Regelkonformität. Ãœbereinstimmung mit den Bestimmungen“. Davon gibt es ja immer mehr. In einigen Gebieten soviele, dass sich die Betroffenen gar nicht mehr auskennen. Das haben wir beiden Corona Hilfen gesehen.
Nun schützt Unwissenheit nicht vor Sanktionen und es ist nicht auszudenken, wenn sich ein Land lahmlegt, weil es an den Meldungen der Hinweisgeber abzusaufen droht. Da hilft es, wenn es eigentlich niemand wirklich mitgekriegt hat. Wir beobachten darum das Thema weiter und berichten dazu. Das Hinweigeberschutzgesetz hat Betriebsgrößengrenzen von 50 und 250 Mitarbeitern, ab denen eine Meldeinfrastruktur geschaffen werden muss. Wichtig: auch Behörden und dort Tätige sind miterfasst.
Für unser Agenda Ziel 1, ist Korruption und Gängelung in allen ihren Formen und überall zu beenden.
Für die von uns gerade in den letzten drei bis acht Jahren erkannten Missstände (s.o.) ist aber Regelmäßigkeit nur ein Indikator von vielen. Was für uns zählt ist Integrität. Das sind Taten und nicht Worte in netten Website-Erklärungen.
Kann, alles (!) was heute in Behörden (einschließlich Ministerien), in Parteien, in diversen NGOs, getan wird, oder etwa bei den 52 Stellen, die oben gelistet sind, frei und bedenkenlos morgen in der Zeitung stehen?
UKS – Unternehmerkreis Schwaben
unternehmerkreis.org