Whistleblower

UKS Redaktionsbeitrag 05/2023

Wenn etwas modern und neu ist, erst recht, wenn es von der EU kommt, dann hat es einen englischen Namen. „Whistleblower“. Der Pfeiffenbläser. Im Gesetzesdeutsch auch Hinweisgeber. Neben bedrohten Tierarten genießt auch der Whistleblower einen Schutz. Erst recht, wenn er solidarisch seiner Hinweisgebertätigkeit nachgeht und Verstöße gegen Tier- und Umweltschutz meldet. Richtig. Wichtig. Denn der UKS steht für die Bewahrung.

Bewahrung ist der Kernpunkt unserer Agenda. Und das erste Ziel, Ziel 1, ist Korruption und Gängelung in allen ihren Formen und überall beenden. Wir reden hier von unseren Standorten.

Voller Spannung und auch Hoffnung sehen wir also der neuesten Frucht aus dem EU Hauptquartier und seiner Umsetzung in der Berliner Filiale entgegen. Was uns wundert ist aber, dass das Bundesjustizministerium offensichtlich nicht auf dem aktuellsten Stand ist. Auf seiner Homepage finden wir einen Status vom 15.03.2023. Mit Interesse sehen wir dort auch die extrem umfangreiche Liste all der Verbände und Gruppierungen, die zu dem Vorhaben schon Stellung genommen haben.

  1. Institut der Wirtschaftsprüfer
  2. Bundesrechtsanwaltskammer
  3. Deutscher Anwaltverein
  4. Medienbündnis
  5. Deutscher Industrie- und Handelskammertag
  6. Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V.
  7. Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
  8. DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.
  9. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  10. German Ombudsman Association – Vereinigung deutscher Vertrauensanwälte e.V.
  11. Whistleblower-Netzwerk e.V.
  12. KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  13. Dr. Simon Gerdemann
  14. Deutsches Rotes Kreuz e.V.
  15. dbb beamtenbund und tarifunion
  16. Bundesnotarkammer
  17. Bitkom e.V.
  18. Neue Richtervereinigung e.V.
  19. Bundesverband deutscher Banken e. V.
  20. Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. (VAB)
  21. Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e. V. (VzfK)
  22. Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) e. V.
  23. Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
  24. DICO – Deutsches Institut für Compliance e.V.
  25. DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte e.V.
  26. Deutsches Aktieninstitut
  27. Deutscher Steuerberaterverband e.V.
  28. Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  29. Deutscher Gewerkschaftsbund
  30. Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V.
  31. Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V.
  32. Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V.
  33. Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
  34. Bund Deutscher Kriminalbeamter
  35. Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e.V.
  36. Kommissariat der deutschen Bischöfe (Katholisches Büro in Berlin) und des Bevollmächtigten des Rates der EKD
  37. Transparency International Deutschland e.V.
  38. Wirtschaftsprüferkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts
  39. Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
  40. Marburger Bund Bundesverband
  41. SPECTARIS
  42. IALANA Deutschland e.V. – Vereinigung für Friedensrecht
  43. Prof. Dr. Ninon Colneric
  44. ECWR – European Center for Whistleblower Rights
  45. Bundessteuerberaterkammer
  46. Deutscher Reiseverband
  47. ULA e.V. – Deutscher Führungskräfteverband
  48. Deutsche Rentenversicherung Bund
  49. Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. Datum1. Mai 2022
  50. Stellungnahme Blueprint for Free Speech
  51. Gesellschaft für Freiheitsrechte
  52. Stellungnahme Deutscher Bundeswehr Verband e.V. (der Veröffentlichung wurde widersprochen)

Erstaunlich. So viele Stellungnahmen. Gelesen? Alle? Man denkt sich aber auch inhaltlich bei so manchen

Unwissenheit schützt nicht vor Sanktionen.

„Be careful what you wish for“.

 

Die im Bundestag vertretenen „demokratischen Parteien“ denken wir uns hinzu.

Um was geht es? Für unsere Einordnung: Der große thematische Rahmen heißt „Compliance“, einfach übersetzt „Gesetz- und Regelkonformität. Ãœbereinstimmung mit den Bestimmungen“. Davon gibt es ja immer mehr. In einigen Gebieten soviele, dass sich die Betroffenen gar nicht mehr auskennen. Das haben wir beiden Corona Hilfen gesehen.

Nun schützt Unwissenheit nicht vor Sanktionen und es ist nicht auszudenken, wenn sich ein Land lahmlegt, weil es an den Meldungen der Hinweisgeber abzusaufen droht. Da hilft es, wenn es eigentlich niemand wirklich mitgekriegt hat. Wir beobachten darum das Thema weiter und berichten dazu. Das Hinweigeberschutzgesetz hat Betriebsgrößengrenzen von 50 und 250 Mitarbeitern, ab denen eine Meldeinfrastruktur geschaffen werden muss. Wichtig: auch Behörden und dort Tätige sind miterfasst.

Für unser Agenda Ziel 1, ist Korruption und Gängelung in allen ihren Formen und überall zu beenden.

Für die von uns gerade in den letzten drei bis acht Jahren erkannten Missstände (s.o.) ist aber Regelmäßigkeit nur ein Indikator von vielen. Was für uns zählt ist Integrität. Das sind Taten und nicht Worte in netten Website-Erklärungen.

Kann, alles (!) was heute in Behörden (einschließlich Ministerien), in Parteien, in diversen NGOs, getan wird, oder etwa bei den 52 Stellen, die oben gelistet sind, frei und bedenkenlos morgen in der Zeitung stehen?

UKS – Unternehmerkreis Schwaben
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