Taschenkontrollen

UKS Redaktionsbeitrag 09/2023

Taschenkontrollen sind nicht erst seit 9/11 wieder schwer angesagt. Das kennen wir von unseren Dienstflügen. Der stellvertretende bayerische Regierungschef hat, schon viel früher, in den 80er schmerzliche Erfahrung damit machen müssen. Taschenkontrolle!

Heutzutage wird viel über Cybercrime und staatsgefährdende Internetinhalte geredet. Die EU und ihr Brüsseler Apparat tat Vieles, um die Reihen bzw. Lücken im Digitalen Lebensraum zu schließen. Die Erfolge sehen wir bei so trivialen Plattformen wie Youtube schon umgesetzt.

Doch die letzten Tage zeigten auf, wie wichtig die analoge Welt bleibt. Was ist in den Taschen, Rücksäcken und Jutebeuteln ganz normaler (junger) Bürger, die vielleicht später einmal Politiker werden (dürfen)?

Werden wir Unternehmer schon bald nicht nur wieder Tests und Masken sowie Impfgefolgschaft überprüfen müssen, wenn die Belegschaften allmorgendlich an die Werkbänke strömen?

Hat der Skandal um Herrn Aiwangers Schultasche nun eine Fanal-Wirkung? Im wackeren Kampf gegen den Faschismus und totalitäre menschenverachtende Ideologien werden vielleicht nicht nur engagierte Lehrfachkräfte, sondern eben auch wir Mittelständler wichtige Arbeit leisten müssen. Vielleicht. Denn der Anlass ist sehr sehr ernst.

Dieser Tage ist Wahlkampf und am 8. Oktober wählen die Bayern. Da sind Flyer, Regierungsprogramme und Koalitionspapiere im Umlauf. Sorgen muss man sich machen, wenn darin verfassungsgefährdende Inhalte enthalten sind. Daher prüfe jeder, ob er so etwas in seinen Taschen und in seinem Betrieb oder auch in seiner Amtsstube aufgefunden wissen will.

Die verfassungsmäßige Ordnung abschaffen zu wollen, bekundet nämlich, das lernen wir aus dem jüngsten Skandal, wohl jeder, der so etwas zur Verbreitung in seiner Schultasche, Aktenkoffer oder Jutebeutel vorrätig hält.

Wer sich nicht ganz sicher ist, sollte daher gewissenhaft prüfen, ob in den blau-grünen, gelb-magenta, schwarz-weiß-roten oder grüngelben Schriften, Flyern etc.  von Wende, Transformation oder Ähnlichem im Hinblick auf die Wirtschaftsverfassung der sozialen Marktwirtschaft und der FDGO  unseres Landes , das umfasst das Privateigentum, die Freiheit und Würde eines jeden Menschen, niemals zum Objekt von staatlichen Politiken gemacht zu werden, die Rede ist.

Sind Horrorszenarien wie Pandemien, Klima-Desaster oder Demografie-Katastrophen enthalten? Denn den Bestand der Bundesrepublik Deutschland allein mit Drohungen zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, kann möglicherweise strafbar sein. Keine Wende. Keine Transformation.
Das gilt auch, wenn die Inhalte von einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung, von juristischen Personen, Vereinigungen oder Körperschaften eines anderen Landes, denn irgendwo haben die Thinktanks und in Regierungsämtern waltenden Weltentransformer ja ihren Sitz, stammen. Kommt das Droh-Material eigentlich aus New York, Rio, Tokio – Brüssel, Genf oder Washington?

Wir sind wachsam an unseren Standorten. -verfassungsgfährdende Schriften wollen wir hier in keiner Tasche sehen.

UKS – Unternehmerkreis Schwaben
unternehmerkreis.org

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte Dich auch interessieren:
https://aval.ag/
https://aval.ag/
https://www.bing.com/creator